Hersteller von Bio Wein können manchmal nicht verhindern, dass sich Spuren von Pflanzenschutzmitteln der Nachbarn auch auf ihren Reben finden. Doch dürfen die Weine dann noch als Bio Wein beworben werden? Das VG Koblenz hatte über diese Frage zu entscheiden.
Brauerei darf Biere nicht mit „bekömmlich“ bewerben
Das Landgericht Ravensburg hat entschieden, dass eine Brauerei ihre alkoholischen Bierprodukte in der Werbung nicht mit dem Wort „bekömmlich“ anpreisen darf. Der Begriff „bekömmlich“ verharmlose die Gefahren des Trinkens und des Alkohols und suggeriere irreführend, durch den Konsum der beworbenen Produkte ließe sich eine Verbesserung des Gesundheitszustandes erzielen.