Fotorecht – Das Landgericht Bonn (Urteil des LG Bonn vom 22.04.2015, Az. 9 O 163/14) hat entschieden, dass unter gewissen Umständen der Verwender eines Bildes keine Nutzungsentschädigung zahlen muss, wenn er ein Foto, bei dem die zeitlich begrenzte Nutzungserlaubnis des darauf abgebildeten Models bereits abgelaufen ist, weiter verwendet.