Intime Videos verbreitet: Das LG Düsseldorf hat einen Geschäftsmann zur Zahlung eines „Schmerzensgeldes“ in Höhe von 120.000,00 € verurteilt. Der Beklagte hatte intime Videos einer Internet-Bekanntschaft ohne deren Einwilligung und ohne ihr Wissen auf Porno-Websiten im Internet verbreitet. Wie kam das Gericht dazu, diese für die deutsche Rechtsprechung bemerkenswert hohe Summe zuzusprechen?