Musik auf der „Kieler Woche“: GEMA unterliegt der Stadt Kiel

Musikrecht – Die Stadt Kiel haftet nicht für alle musikalischen Darbietungen der „Kieler Woche“, sondern nur bei den von ihr selbst durchgeführten Musikveranstaltungen. In zwei Urteilen hat das OLG Schleswig Ansprüche der GEMA zurückgewiesen. Die GEMA hatte die Stadt Kiel auf Zahlung von insgesamt ca. 800.000 Euro verklagt.

LSG NRW: Sänger mit Gastspielvertrag – versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis

Veranstaltungsrecht / Arbeitsrecht – Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ein Operettensänger, der im Rahmen eines Gastspielvertrages tätig ist, in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht.