Dürfen im Hintergrund von Produktfotos in einem Möbelkatalog neben den Produkten auch Kunstwerke mit abgebildet sein, ohne, dass eine Einwilligung des Künstlers oder Rechteinhabers vorliegt? Der BGH (Urteil vom 17.11.2014, Az I ZR 117/13) hat entschieden, dass dies unter Umständen eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann.