Das LG München (Urteil vom 27.07.2015, Az. 7 O 20941/14) entschied, dass der bloße Scan bzw. die bloße zweidimensionale Ablichtung einer Produktverpackung nicht als Lichtbild vom Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt ist. Wer dennoch eine unberechtigte Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung ausspricht, macht sich schadensersatzpflichtig.