Wettbewerbsrecht / Versicherungsrecht – Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist erfolgreich gegen einen Versicherungsmakler vorgegangen. Dieser hatte in seinen AGB eine Klausel verwendet, nach der er Provisionen, die er im Falle einer Versicherungs-Stornierung zurückzahlen musste (Stornohaftung), vom Kunden ersetzt verlangen durfte.