Durfte die Band „Die Orsons“ die markigen Fahrgeschäft-Anpreisungen einer Schaustellerin in ihrem erfolgreichen Song „Schwung in die Kiste“ verwenden? Eine Schaustellerin vom Oktoberfest beklagte die Verletzung ihrer Urheber- und Persönlichkeitsrechte. Nun entschied das LG München.