OLG Hamburg: Schlagzeile „Wir sind Papst“  genießt urheberrechtlichen Schutz

Können sehr kurze Wortfolgen urheberrechtlich geschützt sein? Diverse Urteile verschiedener Gerichte aus der Vergangenheit zeigen: Es kommt auf den jeweiligen Einzelfall an. Nun sprach das OLG Hamburg der ikonischen BILD-Schlagzeile „Wir sind Papst“ aus 2005 urheberrechtlichen Schutz zu. Wie ist dieses Gerichtsurteil rechtlich einzuordnen?