Mit Hilfe des Markenschutzes kann ein Unternehmen ein Wort oder einen Schriftzug für sich sichern, um Konkurrenten davon abzuhalten, unter der gleichen Bezeichnung ihre Leistungen und Waren anzubieten. Doch wie weit geht dieser Markenschutz? Das OLG Frankfurt hat nun entschieden, dass der Aufdruck „BLESSED“ auf einem Hoodie keine Markenrechte eines Gastronomen verletzt. Was was geschehen?