Das OLG Köln hat entschieden, dass das Senden von Pannen in TV-Sendungen anderer Sender durch die Konkurrenz nicht vom Zitatrecht des Urheberrechts gedeckt ist. Die kostenfreie Nutzung solcher TV-Pannen ist daher nicht ohne weiteres möglich.
Das OLG Köln hat entschieden, dass das Senden von Pannen in TV-Sendungen anderer Sender durch die Konkurrenz nicht vom Zitatrecht des Urheberrechts gedeckt ist. Die kostenfreie Nutzung solcher TV-Pannen ist daher nicht ohne weiteres möglich.