Werbung für Tee mit der Angabe „gesund“ ist als Verstoß gegen die Health Claims Verordnung (HCVO) unlauter und stellt daher einen Wettbewerbsverstoß dar. So urteilte das KG Berlin in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 27.11.2015, Az. 5 U 96/14).