Vor einigen Jahren sorgte die Lichtinstallation „Rheinkomet“ am Düsseldorfer Rheinturm für Aufmerksamkeit. Die damalige Veranstalterin beklagte die Verletzung von Urheberrechten, als im Jahr 2020 die Lichtshow einer anderen Firma am Rheinturm veranstaltet wurde. Nun entschied das Landgericht Düsseldorf.
OLG Karlsruhe: Installation durfte gegen den Willen der Künstlerin entfernt werden
Durfte die Stadt Mannheim im Rahmen einer Gebäudesanierung zwei Installationen ohne Zustimmung der Künstlerin demontieren? Das OLG Karlsruhe musste hier den Urheberschutz der Künstlerin gegen das Interesse am Umbau eines Museums abwägen.