Kann sich eine bei einer Veranstaltung angestellte Hostess dagegen wehren, dass ein Veranstaltungsfoto, auf dem sie erkennbar abgebildet ist, im Internet veröffentlicht wird? Der BGH (Urteil vom 11.11.2014, Az. VI ZR 9/14) hat entschieden, dass hier unter gewissen Umständen eine Duldungspflicht besteht.