Seit dem 01.01.2023 gilt die Mehrwegangebotspflicht. Kunden sollen bei der Mitnahme von Speisen und Getränken im Restaurant selbst wählen können, ob Einweg- oder Mehrwegverpackungen zum Einsatz kommen sollen. Doch wie weit geht die Mehrwegpflicht? Wen verpflichtet sie? Gibt es Ausnahmen? Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die Einwegangebotspflicht?