Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass es keine Urheberrechtsverletzung darstellt, wenn der Käufer einer Fototapete später Fotos des damit tapezierten Zimmers im Internet veröffentlicht. Sie halten das für selbstverständlich? Noch vor wenigen Monate hatte das LG Köln in einem vergleichbaren Fall anders entschieden.