Kann eine Bedienungsanleitung, die in erster Linie nicht künstlerischen sondern Gebrauchszwecken dient, urheberrechtlich geschützt sein? Unter Umständen schon, so entschied nun das OLG Frankfurt in einem aktuellen Urteil (Urteil vom 26.05.2015, Az. 11 U 18/14).