Kann die Veröffentlichung der Zusammenfassung eines Glyphosat-Gutachtens des Bundesinstitutes für Risikobewertung mit den Mitteln des Urheberrechts verhindert werden? Nein, denn es ist ein amtliches Werk, entschied nun das OLG Köln und bestätigte damit eine Entscheidung des LG Köln.