Fordert die SoundGuardian GmbH eine Nachlizenz von Ihnen, weil Sie unerlaubt Musik in kommerziellen Videos auf einer Social Media Plattform genutzt haben sollen? Wie sollte man auf ein solches Schreiben reagieren?
Musiknutzung in Kurzvideos auf Tiktok & Co.
Die Nutzung von Tonaufnahmen in Kurzvideos auf Plattformen wie TikTok oder Instagram ist zuletzt häufig Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen und Zahlungsaufforderungen gewesen. Zum Beispiel hatten bereits die Mathé Law Firm und die Kanzlei IPPC zahlreiche Unternehmen aufgrund solcher Musiknutzungen zur Kasse gebeten. Wir hatten beispielsweise hier und hier darüber berichtet. Aktuell fordert nun auch die SoundGuardian GmbH aus Berlin kommerzielle Musiknutzer zur Zahlung empfindlich hoher Summen auf.
SoundGuardian GmbH fordert Nachlizenz
Konkret geht es um einzelne Tonaufnahmen, beispielsweise „3 Haselnüsse“ von Jaques Raupé & Felix Harrer oder „Mein kleines Herz (Bam Bam)“ von Darius & Finlay & MartinBepunkt & Shaun Baker. Die Tonaufnahmen sollen in gewerblichen Videos auf Social Media (z. B. TikTok) genutzt worden sein, ohne dass die hierzu erforderliche Einwilligung der jeweiligen Rechteinhaber vorgelegen hätte. Mit der erhobenen Zahlungsforderungen sollen die Empfänger der Schreiben jeweils die Gelegenheit einer Nachlizenzierung bekommen. Die geforderten Beträge sind erheblich. Während teilweise „nur“ 4.000 € (plus Umsatzsteuer) gefordert werden, summiert sich der geforderte Nachlizenzierungs-Betrag in einem anderen Schreiben auf über 16.000 € (plus Umsatzsteuer).
Wie kann man als Betroffener reagieren?
Wir raten dringend davon ab, sich direkt mit der SoundGuardian GmbH in Verbindung zu setzen. Ebenso wenig sollte man ohne nähere Prüfung einfach eine „Nachlizenzierung“ vorzunehmen. Ob die geforderte Nachlizenzierung vorliegend überhaupt dazu führen kann, dass die jeweilige Tonaufnahme tatsächlich genutzt werden kann, ohne dass noch weitere Rechte eingeholt werden müssten, wäre zu prüfen. Vor allem aber ist fraglich, ob die erhobene Nachlizenz-Forderung dem Grunde nach oder auch im Hinblick auf die Höhe nach auch nur ansatzweise angemessen ist. Wichtig ist auch, abzuklären, inwieweit weitere Risiken für die Zukunft durch die Wahl der geeigneten Strategie minimiert werden können.
Wurde auch gegen Sie wegen ähnlicher Vorwürfe eine solche Zahlungsaufforderung erhoben? Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote über viel Erfahrung beim Umgang mit solchen Schreiben. Wir vertreten bereits viele Betroffene, die mit urheberrechtlichen Berechtigungsanfragen, Abmahnungen, Zahlungsaufforderungen und Klageverfahren konfrontiert wurden. Sprechen Sie uns gerne an.