Haben Sie eine Rechnung der Rechtsanwälte Gröpper Köpke aus Hamburg für anwaltliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren EEV AG bzw. mit dem Vorgehen gegen deren Unternehmensverantortlichen (z. B. Anthony Fekete) erhalten?
Aktuell wurden uns mehrere Zahlungsaufforderungen der Hamburger Rechtsanwälte Gröpper Köpke zur Prüfung vorgelegt, die wir sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach für unberechtigt halten. Die Honorarrechnungen stehen offenbar in Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma EEV AG (Erneuerbare Energie Versorgung AG). Das Unternehmen hatte Anleger damit gelockt, einen Offshore-Windpark projektieren und ein Biomasseheizkraftwerk betreiben zu wollen. Zahlreiche Anleger hatten seit 2012 erhebliche Beträge in das Unternehmen investiert. Im März 2016 war über das Vermögen der Firma das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Den Anlegern droht ein Komplettverlust ihrer Einlagen.
In den uns vorliegenden Fällen hatten sich die Rechtsanwälte Gröpper Köpke Anfang 2019 schriftlich an die Betroffenen gewandt und darum geworben, die anwaltliche Vertretung in diesen Fällen zu übernehmen. In den Schreiben hieß es unter anderem:
„Die von uns vertretenen Gläubiger können zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgehen, dass Sie (!) das Meiste zurückbekommen.“
Weiter wurde in den Schreiben darum gebeten „dem höchst zweifelhaften Gesage und Gemache des Verwalters nicht zu folgen,“ sondern auf die Einschätzung der Rechtsanwälte zu setzen, dass eine „sach- und fachgerechte Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren einen Vermögensvorteil bringen“ könne und als Nächstes „die Betrüger, die Ihnen Ihr Geld genommen haben, in die Haftung zu nehmen“seien.
Dem Schreiben war eine Vollmacht beigefügt, die ausgefüllt und zurückgeschickt werden sollte.
Nun haben die Betroffenen von den Rechtsanwälten Gröpper Köpke eine Rechnung über jeweils 1.399,00 € erhalten. Wir halten diese Rechnungen der Rechtsanwälte Gröpper Köpke aus mehreren Gründen sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach für unberechtigt und empfehlen, diese Rechnungen keinesfalls ungeprüft zu überweisen, sodern sich hierzu anwaltlich beraten zu lassen.
So bestehen Zweifel, ob die Rechnungsempfänger auch nur annähernd angemessen über Kosten und Risiken des anwaltlichen Vorgehens aufgeklärt worden sind. Auch die Form des Erstkontaktes der Rechtsanwälte mit ihren „Mandanten“ wirft Fragen auf. Nicht zuletzt halten wir die Rechnung, selbst wenn sie dem Grunde nach berechtigt wäre, für weit überzogen. Dies betrifft nicht nur den Ansatz einer 2,0 Verfahrensgebühr für das außergerichtliche Tätigwerden, sondern auch das Berechnen noch nicht erbrachter gerichtlicher Leistungen.
Haben auch Sie eine entsprechende Zahlungsaufforderung, einen Mahnbescheid oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder eine Klage erhalten? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um die möglichen Handlungsoptionen zu erörtern. Wir beraten Sie gerne. Schreiben Sie uns eine E-Mail (kontakt@das-gruene-recht.de) oder rufen Sie uns an (Tel.: 0211 – 54 20 04 – 64). Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.