Marke „Skandal um Rosi“: Abmahnung von allround legal für die Milltown Media Design & Verlag GbR erhalten?

Haben Sie eine Abmahnung der der Kölner Kanzlei allround legal erhalten, weil Sie Rechte an der Wortmarke „Skandal um Rosi“ verletzt haben sollen? Wie kann man darauf reagieren?

So gut wie jeder kennt ihn, den bekannten Kehrvers „Skandal um Rosi“ aus dem Lied „Skandal im Sperrbezirk“ der Spider Murphy Gang. Im Zusammenhang mit einer „Feelgood-Musikkomödie“ gleichen Namens hat ein Wuppertaler Verlag sich die Wortfolge „Skandal um Rosi“ als Marke schützen lassen, unter anderem für Bekleidung und für Theaterstücke. Nun wurde uns eine Abmahnung der Kanzlei allround legal zur Prüfung vorgelegt, in der es um den Vorwurf einer Verletzung von Rechten an dieser Marke gem. § 14 MarkenG geht.

Beanstandet wird: Nutzung des Zeichens „Skandal um Rosi“ für Bekleidung

In der Abmahnung tritt allround legal im Namen der Milltown Media Design & Verlag GbR auf. Es wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Ein vorformuliertes Muster einer solchen Erklärung wurde der Abmahnung bereits beigefügt. Daneben wird Auskunft über die beanstandete Nutzung sowie über Umsätze und Gewinne verlangt, die mit der Nutzung erzielt wurden. Auch wird ein Schadensersatz geltend gemacht. Dieser wird von der abmahnenden Rechtsanwältin vorläufig beziffert mit nicht weniger als 20.000,00 €. Schließlich wird auch der Ersatz von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.293,25 € verlangt.

Wie sollte man sich als Abgemahnter verhalten?

Den Empfängern einer solchen markenrechtlichen Abmahnung raten wir davon ab, sich unmittelbar mit der abmahnenden Kanzlei in Kontakt zu setzen. Zuerst sollte man sich von einem spezialisierten Anwalt beraten lassen. Liegt überhaupt tatsächlich eine Rechtsverletzung vor? Wenn ja: Sind die geltend gemachten Ansprüche überzogen? Wird mehr gefordert als gerichtlich durchsetzbar wäre? Keinesfalls sollte man ohne anwaltliche Beratung eine Unterlassungserklärung abgeben, erst recht nicht die von Seiten der abmahnenden Kanzlei vorformulierte Erklärung. Es drohen empfindliche Vertragsstrafen.

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten, in der Sie mit dem Vorwurf einer Markenrechtsverletzung konfrontiert werden? Sprechen Sie uns an! Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit Jahren zahlreiche Mandanten im Markenrecht und im gewerblichen Rechtsschutz. Kontaktieren Sie uns gerne, entweder per E-Mail unter otto.grote@ameleo-law.com oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64).