Onlinebanking – Ein Ring von Cyberkriminellen erbeutete durch das Abfischen von Kontodaten (sog. Phishing-Attacken) insgesamt ca. 6 Mio. Euro von den Konten zahlreicher argloser Bankkunden. Die Staatsanwaltschaft Verden meldete nun einen Erfolg im Kampf gegen diesen Phishing-Ring.
Jahrlange Ermittlungen gegen Phishing-Netzwerk
Seit etwa vier Jahren dauerten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Verden, des FBI und der Kriminalinspektion Lüneburg gegen einen Ring von Cyberkriminellen nun an. Diese hatten im Rahmen des Onlinebanking Daten von Bankkunden erspäht (sog. Phishing) und auf diese Weise insgesamt ca. 6 Millionen € von den Konten der betroffenen Kunden abgebucht. Nun führten die Ermittlungen zu der Aufdeckung des kriminellen Rings. Es kam zu mehreren Festnahmen und der Beschlagnahme zahlreicher Server. Auf diese Weise konnte den mutmaßlichen Cyberkriminellen der Zugriff auf über 50.000 fremdgesteuerte Rechner entzogen werden.
Was bedeutet Phishing?
Der Begriff „Phishing“ leitet sich von der englischen Bezeichnung Fishing (zu Deutsch: angeln, fischen) ab; darunter versteht man das Ausspähen bzw. „Abfischen“ von Zugangsdaten aller Art (u. a. Kontodaten, Passwörter, z. B. beim Onlinebanking). Nicht bloß Bankkonten sind betroffen. Auch E-Mail-Postfächer, Packstationen, Telefonnummern usw. können von solchen Ausspäh-Angriffen betroffen sein. Oftmals werden die Opfer von den Betrügern mit Hilfe einer gefälschten E-Mail zu einer gefälschten Website geleitet, welche der Original-Website (etwa der Bank) zum Verwechseln ähnlich sieht. Dort soll dann z. B. das Opfer im Rahmen des Onlinebanking seine Zugangsdaten selbst eingeben. Auf diese Weise können die Kriminellen an die gewünschten Daten kommen. Allerdings existieren auch zahlreiche andere Methoden, die Zugangsdaten der Kunden auszuspähen.
Gefälschte E-Mails und Webseiten mit Bezug zum Onlinebanking
Im vorliegenden Fall hatten die Täter millionenfache Späh-Attacken ausgeführt. Dabei nutzten sie das Botnet „Avalanche“. Hierbei werden Tausende Rechner mit Trojanern infiziert und auf diese Weise fremdgesteuert, um millionenfach Phishing-E-Mails versenden. Den betroffenen Bankkunden entstand ein durchschnittlicher Schaden von etwa 5.000,00 €.
Wie verhalte ich mich, wenn mein Konto leergeräumt wurde?
Wenn Sie eine Abbuchung feststellen, lassen Sie umgehend Ihr Konto sperren, um weitere Abbuchungen zu verhindern. In vielen Fällen bestehen gute Aussichten, sich den abgebuchten Betrag von der Bank zurückzahlen zu lassen. Zwar werfen die Banken den geschädigten Kontoinhabern oftmals Fahrlässigkeit im Umgang mit ihren Daten vor oder stellt sich auf den Standpunkt, dass es sich um einen autorisierten Zahlungsvorgang handelte. Solche Behauptungen wären allerdings von der Bank zu beweisen, wie etwa das LG Oldenburg entschied.
Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit Jahren Opfer von Datenklau und betrügerischen Abbuchungen. Sind auch Sie vom Onlinebanking Betrug betroffen? Möchten Sie sich über Ihre Rückzahlungschancen beraten lassen nachdem Ihr Konto geplündert wurde? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um an unserer langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich teilzuhaben. Wir beraten Sie gerne. Schreiben Sie uns eine E-Mail (kontakt@das-gruene-recht.de) oder rufen Sie uns an (Tel.: 0211 – 54 20 04 – 64). Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.