Bildrecht / Fotorecht – Haben Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrag der Firma Design Pics Inc. erhalten, in denen Ihnen vorgeworfen wird, urheberrechtlich geschützte Fotos oder Bilder im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben ? Wie sollten betroffene Abgemahnte in einem solchen Fall reagieren?
Design Pics Inc. Abmahnung von Waldorf Frommer: Worum geht es?
Aktuell werden wir vermehrt mit Anfragen wegen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer aus Berlin kontaktiert. Diese verschickt im Auftrag verschiedener Bildagenturen Abmahnungen an Webseiten-Inhaber. Zu den Firmen, für die die Kanzlei Waldorf Frommer bislang Foto-Abmahnungen versendet hat, gehören etwa:
- Design Pics Inc.
- Getty Images Ltd.
- Corbis GmbH
- Pacific Stock Inc.
- Masterfile Deutschland GmbH
- Mauritius Images GmbH
- Stockfood GmbH
Den Empfängern der Abmahnung wird jeweils vorgeworfen, urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial (Lichtbilder, Fotos) im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
Den Empfängern der jeweiligen Abmahnung wird üblicherweise vorgeworfen, Fotos, an denen der jeweilige Bilderdienst bzw. Rechteinhaber angeblich die ausschließlichen Rechte besitzt, ohne erforderliche Einwilligung in die eigene Website eingebunden und dadurch öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dies stelle einen Verstoß gegen das exklusive Recht der abmahnenden Bildagentur auf öffentliche Zugänglichmachung gem. § 19 a UrhG dar.
Was fordern die Rechtsanwälte Waldorf Frommer?
Die abmahnende Kanzlei fordert daher in der Abmahnung, zum einen, dass eine so genannte „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ gegenüber der Design Pics Inc. abgegeben werden soll. Zum anderen sollen seine Rechtsanwaltskosten ersetzt werden sowie ein Schadensersatzbetrag für die jeweils entgangene Lizenzgebühr an dem Bild bezahlt werden.
Abmahnung von Waldorf Frommer? Was tun?
Wir empfehlen, die in der Abmahnung der von Waldorf Frommer erhobenen Forderungen nicht unbeachtet zu lassen, aber auch nicht ohne genaue Prüfung zu erfüllen. In zahlreichen Fällen, gerade in fotorechtlichen Fällen, ist es oft mehr als fraglich, ob die in der Abmahnung erhobenen Forderungen überhaupt bzw. in der jeweils geforderten Höhe zu Recht erhoben werden.
So steht gerade bei Bilderdiensten oftmals in Zweifel, ob diese tatsächlich Inhaber der behaupteten Bildrechte sind und diese Rechteinhaberschaft auch lückenlos nachweisen können. Vor allem eine Unterlassungserklärung, an deren Inhalt der Abgemahnte unter Umständen noch Jahre später gebunden ist, sollte jedenfalls nicht abgegeben werden, ohne vorher hierzu einen Rechtsanwalt konsultiert zu haben. Die von abmahnenden Kanzleien vorformulierten Erklärungen sind oftmals deutlich nachteiliger formuliert als erforderlich. Auch ob der geforderte Geldbetrag überhaupt bzw. in der geforderten Höhe tatsächlich verlangt werden darf, ist oft mehr als fraglich und hängt sehr von den Umständen des Einzelfalls ab.
Wenn auch Sie eine solche Abmahnung im Namen der Firma Design Pics Inc. erhalten haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit, die von Waldorf Frommer wegen Bildernutzung abgemahnt worden sind.