Datenschutz: VG Saarlouis hält Wildkameras für meldepflichtig

Fotorecht / Bildrecht – Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Urteil vom 18. Mai 2016 (Az. 1 K 2102/14, 1 K 63/15, 1 K 1074/15) entschieden, dass der Betrieb von Wildkameras grundsätzlich meldepflichtig ist.

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Kontroverse Diskussion über den Einsatz von Wildbeobachtungskameras

In verschiedenen Bundesländern wird immer wieder kontrovers darüber diskutiert, inwieweit der Einsatz von Wildkameras mit den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vereinbar ist. In der oft schrillen Debatte zwischen Jagdgegnern und Jägern wird teilweise sogar die Meinung vertreten Wildkameras grundsätzlich zu verbieten. Von Bundesland zu Bundesland sind die Regelungen unterschiedlich. Das VG Saarlouis hat nun entschieden, dass der Einsatz von Wildkameras grundsätzlich meldepflichtig ist.

Feststellungsklage dreier Jäger nach einer Anhörung in Landtag

Auslöser für das Verfahren war eine Anhörung im saarländischen Landtag zum Thema des Einsatzes von Wildkameras. Dort vertrat die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit im Saarland die Auffassung, dass Wildbeobachtungskameras grundsätzlich meldepflichtig im Sinne des § 4d BDSG seien. Daraufhin klagten drei Jäger vor dem VG Saarlouis auf Feststellung, dass insbesondere im Bereich von Kirrungen eine solche Meldepflicht nicht bestehe.

Verwaltungsgericht Saarlouis bejaht Meldepflicht

Das Verwaltungsgericht bestätigte nun die Ansicht der saarländischen Landesdatenschutzbeauftragten, wonach der Einsatz einer Wildkamera grundsätzlich meldepflichtig im Sinne des § 4d BDSG sei. Danach handele es sich bei der Beobachtung von Kirrungen mittels Tierbeobachtungskameras um eine Tätigkeit, die dem Anwendungsbereich des BDSG unterfällt. Auch handele es sich bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der mittels Wildkamera gewonnenen Daten um eine automatisierte Verarbeitung. Eine ausführliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

ca. 50 angemeldete Wildkameras im Saarland

Bislang wurden nach Auskunft des unabhängigen Datenschutzzentrums Saarland nur ca. 50 Tierbeobachtungskameras tatsächlich dort angemeldet. Die Zahl der tatsächlich im Saarland eingesetzten Wildkameras wird dort hingegen mit ca. 5.000 geschätzt. Das unabhängige Datenschutzzentrum Saarland hält auf seiner Website ein entsprechendes Meldeformular bereit, jedoch gehen die dort abgefragten Informationen über die in § 4e BGDS erforderlichen Angaben hinaus.

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