„Das Neinhorn“: Lubberger Lehment mahnt ab wegen Markenrechtsverletzung

Hat Ihnen die Kanzlei Lubberger Lehment eine Abmahnung übersendet, weil Sie Rechte an der Marke „Das Neinhorn“ verletzt haben sollen? Wie kann man als Abgemahnter hierauf reagieren?

Abmahnungen von Lubberger Lehment im Auftrag verschiedener Rechteinhaber

Zuletzt lag uns erneut eine markenrechtlich Abmahnung der Rechtsanwälte Lubberger Lehment zur Prüfung vor. Diese Rechtsanwälte haben in der Vergangenheit immer wieder markenrechtliche Abmahnungen ausgesprochen, beispielsweise für:

  • Volkswagen AG (z. B. „Volkswagen“, „VW“, „Bulli“ oder„VW im Kreis“-Logo)
  • Coty Beauty Germany GmbH (z. B. „HUGO BOSS“, „Calvin Klein“ oder „Chloé“)
  • SKODA AUTO a.s. (z. B. „Octavia”, “Skoda”)
  • Birkenstock IP GmbH
  • Nobilis Group GmbH (z. B. “Aventus” oder “Creed”)

Die aktuelle Abmahnung erfolgte im Namen der Verlag Voland & Quist GmbH aus Berlin. Bei diesem Verlagshaus soll es sich um die Inhaberin von Verwertungsrechten am Werk „Das Neinhorn“ des Autors Marc Uwe Kling handeln. Der Verlag soll von diesem ermächtigt worden sein, Rechte an der Unionsmarke „Das Neinhorn“ geltend zu machen.

Rechtsverletzung durch Nutzung des Zeichens „Neinhorn“ für Bekleidung?

Die Abmahnung erhebt folgenden Vorwurf: das Zeichen „Neinhorn“ soll in markenrechtswidriger Weise genutzt worden sein. So sollen Bekleidungsstücke zum Verkauf angeboten worden sein,  die mit dem Zeichen „Neinhorn“ gekennzeichnet waren und unter Benutzung dieses Zeichens beworben und vertrieben wurden.

Ansprüche: Unterlassungserklärung und Folgeansprüche

Im Vordergrund steht die Forderung nach der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Darüber hinaus wird jedoch noch eine Auskunftserteilung über Namen und Anschrift der Designer der beanstandeten Shirt-Motive sowie über Anzahl der Verkäufe und der damit erzielten Gewinne  eingefordert. Schließlich wird von der Empfängerin der Abmahnung die Zahlung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 3.020,34 € gefordert.

Abmahnung wegen „Neinhorn“: Wie kann man als Betroffener reagieren?

Als Empfänger einer solche Abmahnung sollte man eine direkte Kontaktaufnahme mit den abmahnenden Rechtsanwälten möglichst vermeiden. Stattdessen sollten Abgemahnten in solchen Fällen zunächst anwaltlichen Rat einholen. Die Anschuldigungen wiegen schwer und die verschiedenen Alternativen einer Antwort bergen ihre jeweiligen Chancen und Risiken. Die Gegenstandswerte und damit auch die Kostenrisiken sind in markenrechtlichen Streitigkeiten üblicherweise hoch. Aber auch das Risiko von Vertragsstrafen und Ordnungsgeldern sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt prüfen. Auch stellt sich auch die Frage von Regressansprüchen gegenüber Dritten.

Wurden auch Sie von den Rechtsanwälte Kanzlei Lubberger Lehment mit dem Vorwurf einer Markenrechtsverletzung konfrontiert? Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit Jahren zahlreiche Mandanten im Bereich des Markenrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes. Sprechen Sie mich gerne an, entweder per E-Mail unter otto.grote@ameleo-law.com oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64).