Bootleg-Verkauf im Internet – Abmahnung von Gutsch & Schlegel

Abmahnung wegen Bootleg-Verkauf – Beim Weiterverkauf gebrauchter CDs, Platten oder DVDs im Internet (z.B. über eBay) sind sich viele der Verkäufer nicht bewusst, wie viele illegale Aufnahmen sich häufig darunter befinden. Der Verkauf (auch der Weiterverkauf) solcher Raubkopien (so genannte Bootlegs) ist verboten. Die Kanzlei Gutsch & Schlegel aus Hamburg versendet Abmahnungen wegen solcher Bootleg Angebote.

Bootleg-Abmahnung Sasse & Partner wegen Gutsch Schlegel Bootleg
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Angebote gebrauchter Tonträger bei Amazon oder eBay

Das Anbieten gebrauchter CDs, LPs und DVDs über Plattformen wie Amazon und eBay erfreut sich großer Beliebtheit. Nicht nur gewerbliche Händler, auch viele Privatleute lösen alte Sammlungen auf und verkaufen die Bild- und Tonträger im Internet weiter.

Was versteht man unter einem „Bootleg“?

Was viele nicht wissen – In vielen solcher Tonträger-Sammlungen schlummern häufig einige Exemplare, die nie mit dem Segen der Rechteinhaber auf den Markt gelangt sind. Oftmals handelt es sich dabei um nicht autorisierte Aufnahmen, z. B. nicht genehmigte Konzertmitschnitte (so genannte Bootlegs), die in den vergangenen Jahrzehnten millionenfach auf Schwarz- und Flohmärkten, oftmals aber auch im regulären Plattenhandel in den Markt gelangt sind. Die Bezeichnung Bootleg leitet sich von den früher häufig im Stiefelschaft versteckten Aufnahmegeräten ab.

Abmahnung von Gutsch & Schlegel wegen des Anbietens von Bootlegs

Der Verkauf solcher nicht autorisierter Bootlegs bedeutet in aller Regel einen Verstoß gegen das Urheberrecht der Komponisten / Textdichter sowie einen Verstoß gegen die Leistungsschutzrechte der jeweiligen Interpreten.

Die Hamburger Kanzlei Gutsch & Schlegel  (vormals Sasse & Partner) aus Hamburg  hat eine Vielzahl von Abmahnungen wegen des Anbietens solcher Bootlegs ausgesprochen. Dabei handelte es sich unter anderem um Tonträger und Bild- Tonträger mit Musik folgender Bands oder Interpreten:

  •  Mötley Crüe
  • Pink Floyd
  • Iggy Pop (James Newell Osterberg)
  • Genesis
  • Iron Maiden
  • Phil Collins
  • Eric Clapton

Die Rechteinhaber, für die abgemahnt wurde, heißen etwa „Iron Maiden Holdings Ltd.“, „Gelring Limited“, „Masters 2000 Inc.“ oder „Pink Floyd Music Ltd.“.

Auch arglose und private „Weiterverkäufer“ erhalten Abmahnungen

Wohl in den seltensten Fällen ist den jeweiligen Verkäufern überhaupt klar, dass es sich bei den von ihnen angebotenen CDs, Schallplatten oder DVDs um nicht ordnungsgemäß lizenzierte Aufnahmen handeln könnte. Ob jedoch der jeweilige Anbieter gewusst hat, dass es sich um Raubkopien oder Bootlegs handelt, spielt für die abmahnenden Rechtsanwälte keine Rolle. Solche Urheberrechtsverletzungen können nämlich grundsätzlich unabhängig von einem Verschulden geahndet werden.

Was verlangen die Abmahner und wie sollte man reagieren?

In der Abmahnung der Kanzlei Gutsch & Schlegel wird üblicherweise die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zudem soll der Abgemahnte üblicherweise den Tonträger an die abmahnende Kanzlei übersenden und einen Schadensersatz zahlen.

Wir empfehlen, die mitgesandte und vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben sondern gegebenenfalls eine möglichst zurückhaltend formulierte, modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Ob die geforderten Geldbeträge zu Recht gefordert werden hängt nicht zuletzt davon ab, ob der abmahnende Interpret tatsächlich Inhaber der behaupteten Rechte ist.  In vielen Fällen haben sich die Zahlungsansprüche aus unserer Sicht auch als deutlich überhöht dargestellt, vor allem dort, wo Privatpersonen abgemahnt wurden.

Wenn auch Sie eine solche Abmahnung  der Kanzlei Gutsch & Schlegel erhalten haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (+49-211-54200464). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote berät seit Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit, die von Abmahnungen wegen des Anbietens von Bootlegs betroffen waren.