Bilderklau-Abmahnung: Kanzlei Denecke Priess & Partner mahnt für ProPix GmbH ab

Fotorecht / Bildrecht – Haben Sie eine Abmahnung der Kanzlei Denecke Priess & Partner aus Berlin im Auftrag der Firma ProPix GmbH erhalten, weil Sie angeblich urheberrechtlich geschützte Lichtbilder im Internet öffentlich zugänglich gemacht haben sollen? Wie hat man sich in solch einem Fall zu verhalten?

Das Grüne Recht Abmahnung Fotorecht Unverzagt Pixel Law Denecke Priess
Das Grüne Recht © bluedesign – Fotolia.com

Abmahnung von Denecke Priess & Partner: Worum geht es?

Aktuell erreichen uns Anfragen wegen Abmahnungen der Kanzlei Denecke Priess & Partner aus Berlin. Diese versendet im Auftrag verschiedener Bildagenturen Abmahnungen an Webseiten-Betreiber.  Zu den Firmen, für die die Rechtsanwälte von Denecke Priess & Partner bislang Foto-Abmahnungen versendet haben, gehören etwa:

  • laif Agentur für Photos & Reportagen GmbH
  • 55PLUS Medien GmbH
  • Masterfile Corporation
  • The Visual Art House
  • W.E.N.N. Ltd
  • Caro Fotoagentur
  • ProPix GmbH

Den abgemahnten Webseiten-Inhabern wird jeweils vorgeworfen, urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Den Adressaten der jeweiligen Abmahnung wird in der Regel vorgeworfen, Lichtbilder, an denen die jeweilige Bildagentur bzw. Rechteinhaber angeblich die ausschließlichen Rechte besitzt, ohne erforderliche Einwilligung in den eigenen Internet-Auftritt eingebunden und dadurch öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dies stelle einen Verstoß gegen das exklusive Recht des abmahnenden Rechteinhabers auf öffentliche Zugänglichmachung gem. § 19 a UrhG dar.

Was verlangen die Rechtsanwälte Denecke Priess & Partner?

Die abmahnende Kanzlei fordert daher in der Abmahnung, zum einen, dass eine so genannte „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ abgegeben werden soll. Zum anderen sollen seine Rechtsanwaltskosten ersetzt werden sowie ein Schadensersatzbetrag für die jeweils entgangene Lizenzgebühr an dem Bild bezahlt werden.

Abmahnung von Denecke Priess & Partner? Wie reagiere ich?

Wir empfehlen, die in der Abmahnung der Kanzlei Denecke Priess & Partner erhobenen Forderungen keinesfalls ohne genaue Prüfung zu erfüllen. In zahlreichen Fällen, gerade in bildrechtlichen Fällen, ist oft mehr als fraglich, ob die Ansprüche der abmahnenden Rechtsanwälte überhaupt oder aber in der jeweils geforderten Höhe zu Recht erhoben werden.

So ist gerade bei Bildagenturen oft zweifelhaft, ob diese tatsächlich Inhaber der entsprechenden Bildrechte sind und dies auch lückenlos nachweisen können. Vor allem eine Unterlassungserklärung, an deren Inhalt man möglicherweise noch jahrelang gebunden ist, sollte jedenfalls nicht abgegeben werden, ohne vorher hierzu einen Rechtsanwalt konsultiert zu haben. Die von abmahnenden Kanzleien vorformulierten Erklärungen sind oftmals deutlich nachteiliger formuliert als erforderlich. Auch ob der geforderte Geldbetrag überhaupt bzw. in der geforderten Höhe tatsächlich verlangt werden darf, ist oft mehr als fraglich und hängt sehr von den Umständen des Einzelfalls ab.

Wenn auch Sie eine solche Abmahnung der Kanzlei Denecke Priess & Partner aus Berlin erhalten haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit, die Abmahnungen von Denecke Priess & Partner erhalten haben.