Abmahnung Wettbewerbsrecht: Kanzlei Jan B. Heidicker mahnt für Jörg Biel ab

Abmahnung Wettbewerbsrecht – Haben Sie eine Abmahnung der Kanzlei Jan B. Heidicker aus Kamen im Namen des Herrn Jörg Biel wegen der angeblicher Wettbewebsrechtsverletzungen erhalten? Wie sollte man sich in solch einem Fall am besten verhalten?

Rechtsanwaltskanzlei Jan B. Heidicker mahnt im Namen des Herrn Jörg Biel ab

Uns wurde eine Abmahnung der Kanzei Jan B. Heidicker aus Kamen in Namen von Jörg Biel vorgelegt. Hierin machte er wettbewerbsrechtliche Anspüche gegen einen Wettbewerber wegen mutmaßlicher Wettbewerbsrechtsverletzungen im Online-Handel (beim Handel mit Dekorationsartikeln) geltend. Abmahner wie Abgemahnte handeln im Internet mit Dekorationsartikel. Abmahnung Wettbewerbsrecht: Der Abmahner erhebt folgende Vorwürfe:

  • Fehlende Grundpreisangabe bei einem Amazon-Angebot
  • Vorhalten mehrerer Widerrufsbelehrungen bei Amazon
  • Werbung mit einer Zertifizierung ohne ausreichende Erteilung von Informationen zu den Voraussetzungen der Zertifizierung

Was wird in der Abmahnung der Kanzlei Jan B. Heidicker gefordert?

In wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen werden üblicherweise Ansprüche auf Unterlassung sowie Ersatz von Abmahnkosten geltend gemacht. In der vorliegenden  Abmahnangelegenheit der Rechtsanwaltshanzlei Jan B. Heidicker werden neben einer Unterlassungserklärung auch  Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung) gefordert, die in diesem Fall nach einem Gegenstandswert von 30.000,00 € bemessen werden sollen. Gefordert wird daher ein Betrag in Höhe von 1.358,86 €.

Abmahnung Wettbewerbsrecht: Wie soll man auf eine solche Abmahnung reagieren?

Ob die Unterlassungserklärung überhaupt abgegeben werden muss oder wenn ja, ob sie noch „entschärft“ werden kann, ist bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen häufig eine Frage des Einzelfalls. In vielen Fällen urheberrechtlicher Abmahnungen stellen sich die Vorwürfe als unbegründet heraus. Oft ist die Rechtslage auch umstritten, was dann für beiden Seiten mit deutlichen Risiken verbunden sein kann. Selbst dort, wo die erhobenen Vorwürfe grundsätzlich berechtigt sind, werden oftmals deutlich zu hohe Forderungen erhoben oder die Abgabe zu weitgehender Erklärungen verlangt. Gerade bei Abgabe einer Unterlassungserklärung ist eine gewissenhafte Prüfung der eigenen Angebote erforderlich, um hohe Vertragsstrafen zu vermeiden. Lassen Sie sich hierzu anwaltlich beraten, bevor Sie vorschnell und möglicherweise falsch reagieren.

Wurden auch Sie wegen mutmaßlicher Wettbewerbsrechtsverletzungen von der Rechtsanwaltskanzlei Jan B. Heidicker abgemahnt? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Wettbewerbsrechts.

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