Haben Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrag der Firma Twentieth Century Fox erhalten, weil Sie angeblich den Film „Rio 2 – Dschungelfieber“ heruntergeladen bzw. angeboten haben sollen? Wie hat man sich in solche einem Fall zu verhalten?
Seit mehreren Jahren versenden die Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Auftrag verschiedener Medienunternehmen Abmahnungen an private Anschlussinhaber wegen des Tauschs von Film- oder Hörbuchdateien im Internet (Filesharing) abzumahnen. Aktuell ist es der Kinofilm „Rio 2 – Dschungelfieber“ wegen dem Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen versendet.
Abmahnung wegen Filesharing – worum geht’s?
Den Adressaten der Abmahnung Waldorf Frommers wird vorgeworfen, über ihren Internetanschluss mittels so genannter Tauschbörsen im Internet (Peer-to-Peer-Netzwerke) einzelne Folgen des aktuellen Films „Rio 2 – Dschungelfieber“ im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dies stelle einen Verstoß gegen das exklusive Recht des abmahnenden Rechteinhabers (hier: Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH) auf öffentliche Zugänglichmachung gem. § 19 a UrhG dar.
Was verlangen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer?
Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert daher in der Abmahnung, dass eine so genannte „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ abgegeben wird, sowie die Zahlung eines pauschalen Geldbetrages für die jeweils mutmaßlich begangene Verletzung des Urheberrechts.
Abmahnung Waldorf wegen „Rio 2 – Dschungelfieber“? Wie reagiere ich?
Wir empfehlen, die in der Abmahnung Waldorf Frommers erhobenen Forderungen keinesfalls ohne genaue Prüfung zu erfüllen. In zahlreichen Fällen ist mehr als fraglich, ob die Ansprüche von den abmahnenden Rechtsanwälten überhaupt zu Recht erhoben werden, zumal wenn es andere Personen (z. B. Familienmitglieder) waren, die tatsächlich für die Downloads verantwortlich waren. Vor allem eine Unterlassungserklärung, an deren Inhalt man möglicherweise noch jahrelang gebunden ist, sollte nicht abgegeben werden, ohne vorher hierzu einen Rechtsanwalt konsultiert zu haben. Die von abmahnenden Kanzleien vorformulierten Erklärungen sind oftmals deutlich nachteiliger formuliert als erforderlich. Auch ob der geforderte Geldbetrag überhaupt bzw. in der geforderten Höhe tatsächlich verlangt werden darf, ist oft mehr als fraglich und hängt sehr von den Umständen des Einzelfalls ab.
Wenn auch Sie eine solche Filesharing-Abmahnung Waldorf Frommers aus München erhalten haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit, die Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben.
Weiterführende Informationen zum Filesharing finden Sie auch in folgendem Filesharing-Beitrag.