Haben Sie eine Abmahnung oder eine Berechtigungsanfrage der Kanzlei von Appen Jens erhalten, weil Sie möglicherweise Markenrechte der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH verletzt haben sollen? Wie soll man sich in solch einem Fall verhalten?
Die VfL Wolfsburg-Fußball GmbH als Markeninhaber
Die VfL Wolfsburg-Fußball GmbH ist Inhaberin der Wortmarke „VfL Wolfsburg“, die in Verbindung mit dem bekannten Fußballverein steht.
Kanzlei von Appen Jens mahnt ab und stellt Berechtigungsanfragen
Verletzungen und mutmaßliche Verletzungen von Rechten von Markenrechten des VfL Wolfsburg werden von der Hamburger Kanzlei von Appen Jens verfolgt. So wurden Abmahnungen im Namen der VfL Wolfsburg-Fußball-GmbH versendet. Wer also ohne entsprechende Lizent Fan-Artikel unter Verwendung der Bezeichung „VfL Wolfsburg“ herstellt und vertreibt, läuft Gefahr wegen einer Markenrechtsverletzung von der Kanzlei von Appen Jens in Anspruch genommen zu werden.
Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung
Mit einer Abmahnung werden bereits konkrete Unterlassungsansprüche, häufig auch bereits Schadensersatzforderungen geltend gemacht. In diesen Fällen werden häufig neben einer Unterlassungserklärung auch Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung) gefordert, die nicht selten deutlich über 1.000,00 € liegen. Ob die Unterlassungserklärung tatsächlich abgegeben werden muss und wenn ja, ob sie noch „entschärft“ werden kann, ist häufig eine Frage des Einzelfalls. Lassen Sie sich hierzu anwaltlich beraten, bevor Sie vorschnell und möglicherweise falsch reagieren.
Berechtigungsanfrage als Vorstufe der Abmahnung
Denkbar wäre aber anstatt einer Abmahnung eine so genannte Berechtigungsanfrage, in der konkrete Ansprüche noch nicht gestellt würden, sondern man zur Stellungnahme aufgefordert würde, warum man sich berechtigt fühlt, die geschützten Begriffe „VfL Wolfsburg“ zu verwenden. In diesem Fall können vorbeugende Maßnahmen gegebenenfalls das Kostenrisiko einer späteren Abmahnung reduzieren. Auch hier würden wir empfehlen, sich dabei von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Wurden auch Sie wegen der Verletzung von Markenrechten des VfL Wolfsburg abgemahnt? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Markenrechts.
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