Abmahnung der Rechtsanwälte Frömming Mundt & Partner für die Illuscope GmbH

Fotorecht / Bildrecht – Haben Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Frömming Mundt & Partner aus Hamburg im Auftrag der in Adliswil (Schweiz) ansässigen Firma Illuscope GmbH erhalten, weil Sie angeblich urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial im Internet öffentlich zugänglich gemacht haben sollen? Was nun?

Vorwurf: Foto der Illuscope GmbH angeblich ohne Erlaubnis genutzt

Aktuell wurde uns eine Abmahnung der Kanzlei Frömming Mundt & Partner aus Hamburg mit der Bitte um Prüfung vorgelegt. Diese Kanzlei versendet im Auftrag verschiedener Rechteinhaber (z. B.  der Illuscope GmbH) und Fotografen Abmahnungen an Webseiten-Betreiber. So hat die Kanzlei Frömming Mundt & Partner bislang Foto-Abmahnungen auch für folgende mutmaßliche Rechteinhaber ausgesprochen:

  • Illuscope GmbH (Schweiz)
  • Knieper Verwaltungs GmbH
  • Roba Press GmbH
  • Jörg Wohlfromm
  • Klaus Lorenz
  • ProPix GmbH

Der in der Abmahnung erhobene Vorwurf lautet, urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial im Internet ohne die erforderliche Einwilligung öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Hierin liege ein Verstoß gegen das angeblich ausschließliche Recht des abmahnenden Rechteinhabers auf öffentliche Zugänglichmachung gem. § 19 a UrhG .

Was fordern die Rechtsanwälte Frömming Mundt & Partner?

Die Kanzlei Frömming Mundt & Partner verlangt daher in der Abmahnung zum einen die Abgabe einer so genannten „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ gegenüber der Illuscope GmbH. Auch soll über die Nutzung des Bildmaterials Auskunft erteilt werden. Weiterhin sollen die Abmahnkosten ersetzt sowie ein Schadensersatzbetrag für die jeweils angeblich entgangene Lizenzgebühr entrichtet werden.

Abmahnung von Frömming Mundt & Partner? Was tun?

Wir empfehlen, den in der Abmahnung von Frömming Mundt & Partner erhobenen Forderungen nicht ohne genaue Prüfung Folge zu leisten. In vielen Fällen, gerade in Fällen fotorechtlicher Abmahnungen, ist oft mehr als fraglich, ob die Ansprüche überhaupt oder aber in der jeweils geforderten Höhe zu Recht erhoben werden.

So ist gerade bei Firmen oftmals zweifelhaft, ob diese tatsächlich jeweils wie behauptet Inhaber der jeweiligen Bildrechte sind und dies auch noch lückenlos nachweisen können. Vor allem eine Unterlassungserklärung, an deren Inhalt man möglichicherweise noch über Jahre oder Jahrzehnte hinweg gebunden ist, sollte jedenfalls nicht abgegeben werden, ohne vorher hierzu einen Rechtsanwalt konsultiert zu haben. Die von abmahnenden Kanzleien vorformulierten Erklärungen sind nicht selten erheblich nachteiliger formuliert als dies erforderlich wäre. Auch ob der  jeweils von abmahnenden Kanzleien geforderte Geldbetrag überhaupt bzw. in der geforderten Höhe tatsächlich verlangt werden darf, ist oft mehr als fraglich und hängt sehr von den Umständen des Einzelfalls ab.

Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit, die Abmahnungen wegen der Nutzung von Fotos und Stadtplanausschnitten erhalten haben. Kontaktieren Sie uns gerne, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64).