Fotorecht / Bildrecht – Haben Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Frömming Mundt & Partner aus Hamburg im Auftrag der Firma Knieper Verwaltungs GmbH erhalten, weil Sie angeblich urheberrechtlich geschützte Lichtbilder im Internet öffentlich zugänglich gemacht haben sollen? Wie hat man sich in solch einem Fall zu verhalten?
Bildmaterial der Knieper Verwaltungs GmbH angeblich unerlaubt genutzt
Aktuell wurde uns eine Abmahnung der Kanzlei Frömming Mundt & Partner aus Hamburg zur Prüfung vorgelegt. Diese versendet im Auftrag verschiedener Rechteinhaber (z. B. der Knieper Verwaltungs GmbH) und Fotografen Abmahnungen an Webseiten-Betreiber. So hat die Kanzlei Frömming Mundt & Partner bislang Foto-Abmahnungen versendet auch für folgende (angebliche) Rechteinhaber ausgesprochen:
- Knieper Verwaltungs GmbH
- Roba Press GmbH
- Jörg Wohlfromm
- Klaus Lorenz
- ProPix GmbH
- Illuscope GmbH (Schweiz)
Hinter der Knieper Verwaltungs steckt u.a. der Lebensmittel- und Speisefotograf Folkert Knieper, der der Betreiber der Plattform „Marions Kochbuch“, der bereits in der Vergangenheit eine rege bilderrechtliche Abmahntätigkeit wegen der Nutzung der dort veröffentlichten Lebensmittelfotos entfaltet hat.
Den Abgemahnten wird regelmäßig vorgeworfen, urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial im Internet ohne die erforderliche Einwilligung öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Darin liege ein Verstoß gegen das ausschließliche Recht des abmahnenden Rechteinhabers auf öffentliche Zugänglichmachung gem. § 19 a UrhG .
Was fordern die Rechtsanwälte Frömming Mundt & Partner?
Die Kanzlei Frömming Mundt & Partner verlangt daher in der Abmahnung zum einen die Abgabe einer so genannten „strafbewehrten Unterlassungserklärung“. Zum anderen sollen die Abmahnkosten ersetzt sowie ein Schadensersatzbetrag für die jeweils angeblich entgangene Lizenzgebühr entrichtet werden.
Abmahnung von Frömming Mundt & Partner? Was tun?
Wir empfehlen, den in der Abmahnung von Frömming Mundt & Partner erhobenen Forderungen keinesfalls ohne genaue Prüfung Folge zu leisten. In vielen Fällen, gerade in bildrechtlichen Fällen, ist oft mehr als zweifelhaft, ob die Ansprüche überhaupt oder aber in der jeweils geforderten Höhe zu Recht erhoben werden.
So ist gerade bei Firmen oftmals zweifelhaft, ob diese tatsächlich jeweils Inhaber der entsprechenden Bildrechte sind und dies auch lückenlos nachweisen können. Vor allem eine Unterlassungserklärung, an deren Inhalt man gegebenenfalls noch über Jahre hinweg gebunden ist, sollte jedenfalls nicht abgegeben werden, ohne vorher hierzu einen Rechtsanwalt konsultiert zu haben. Die von abmahnenden Kanzleien vorformulierten Erklärungen sind nicht selten deutlich nachteiliger formuliert als erforderlich. Auch ob der geforderte Geldbetrag überhaupt bzw. in der geforderten Höhe tatsächlich verlangt werden darf, ist oft mehr als fraglich und hängt sehr von den Umständen des Einzelfalls ab.
Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit, die Abmahnungen wegen der Nutzung von Fotos und Stadtplanausschnitten erhalten haben. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64).