Haben Sie eine Abmahnung oder eine Berechtigungsanfrage der Kanzlei von Appen Jens erhalten, weil Sie möglicherweise Markenrechte der HSV Fußball AG verstoßen haben sollen? Wie soll man sich in solch einem Fall verhalten?
Die HSV Fußball AG als Markeninhaber
Die HSV Fußball AG ist Inhaberin mehrerer Marken, die in Verbindung mit dem bekannten Fußballverein stehen. So ist die Buchstabenkombination „HSV“ als Wortmarke geschützt. Gleiches gilt für den bekannten Slogan „Nur der HSV“. Auch die bekannte HSV-Raute ist als Bildmarke für das HSV-Unternehmen geschützt.
Kanzlei von Appen Jens mahnt ab und stellt Berechtigungsanfragen
Verletzungen und mutmaßliche Verletzungen von Rechten an diesen HSV-Marken werden von der Hamburger Kanzlei von Appen Jens verfolgt. In vielen Fällen werden Abmahnungen versendet. Möglich sind aber auch Berechtigungsanfragen, die eine Vorstufe zu einer Abmahnung darstellen können. Wer also ohne entsprechende Lizent Fan-Artikel unter Verwendung der HSV-Marken herstellt und vertreibt, läuft Gefahr wegen einer Markenrechtsverletzung von der Kanzlei von Appen Jens in Anspruch genommen zu werden.
Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung
Mit einer Abmahnung werden bereits konkrete Unterlassungsansprüche, häufig auch bereits Schadensersatzforderungen geltend gemacht. In diesen Fällen werden häufig neben einer Unterlassungserklärung auch Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung) gefordert, die nicht selten deutlich über 1.000,00 € liegen. Ob die Unterlassungserklärung tatsächlich abgegeben werden muss und wenn ja, ob sie noch „entschärft“ werden kann, ist häufig eine Frage des Einzelfalls. Lassen Sie sich hierzu anwaltlich beraten, bevor Sie vorschnell und möglicherweise falsch reagieren.
Berechtigungsanfrage als Vorstufe der Abmahnung
Denkbar ist aber anstatt einer Abmahnung eine so genannte Berechtigungsanfrage, in der konkrete Ansprüche noch nicht gestellt werden, sondern man zur Stellungnahme aufgefordert wird, warum man sich berechtigt fühlt, die geschützten Begriffe oder Kennzeichen des HSV zu verwenden. In diesem Fall können vorbeugende Maßnahmen gegebenenfalls das Kostenrisiko einer späteren Abmahnung reduzieren. Auch hierbei empfehlen wir, sich dabei von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Wurden auch Sie wegen der ungenehmigten Nutzung von HSV-Marken abgemahnt? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Markenrechts.
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