Zuletzt erreichten uns ungewöhnlich zahlreiche Anfragen wegen Filesharing-Abmahnungen der .rka Rechtsanwälte aus Hamburg/Berlin. Was hat es mit diesen Abmahnungen auf sich und wie soll man sich verhalten, wenn man eine solche Abmahnung erhalten hat?
Filesharing: Abmahnung der Kanzlei .rka
Seit vielen Jahren spricht die Kanzlei .rka zahlreiche Abmahnungen wegen mutmaßlicher Verletzungen von Urheberrechten aus. Den Abgemahnten wird jeweils zum Vorwurf gemacht, Computerspiele (aktuell etwa die Spiele „Dying Light“ oder „Kingdom Come: Deliverance“ von ihren Internet-Anschlüssen zum Download angeboten zu haben (Upload). Die jüngst abgemahnten Urheberrechtsverletzungen sollen sich offenbar noch im Jahr 2018 ereignet haben.
Worin bestehen die Forderungen der abmahnenden Rechtsanwälte?
Konkret fordern die .rka Rechtsanwälte zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiter werden Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung) in Höhe von 984,60 € geltend gemacht. Auch stellen sich die abmahnenden Rechtsanwälte auf den Standpunkt, zusätzlich Schadensersatz fordern zu können; dessen Höhe noch nicht konkret beziffert wird. Sofern eine Unterlassungserklärung abgegeben und die jeweilige Datei gelöscht werde, solle die Angelegenheit gegen eine Pauschalzahlung von 1.500,00 € abgegolten werden können.
Wie reagiert man am Besten auf eine solche Abmahnung?
Wir raten dazu, die in der Abmahnung erhobenen Forderungen keinesfalls ohne genaue Prüfung zu erfüllen. Nicht selten ist mehr als fraglich, ob die Ansprüche von den abmahnenden Rechtsanwälten überhaupt zu Recht erhoben werden, zumal wenn es andere Personen (z. B. Familienmitglieder, Mitbewohner, Untermieter) gewesen sein können, die tatsächlich als Täter eventueller Uploads oder Downloads in Frage kommen. Vor allem eine Unterlassungserklärung, an deren Inhalt man gegebenenfalls noch jahrelang gebunden sein könnte, sollte keinesfalls abgegeben werden, ohne sich vorher hierzu mit einem Rechtsanwalt beraten zu haben. Die von abmahnenden Kanzleien vorformulierten Erklärungen sind nicht selten deutlich nachteiliger formuliert als nötig. Auch ob die von den abmahnenden Rechtsanwälten geforderten Geldbeträge überhaupt bzw. in der geforderten Höhe tatsächlich verlangt werden dürfen, ist oft mehr als zweifelhaft und hängt sehr von den Umständen des Einzelfalls ab.
Haben auch Sie eine solche Filesharing-Abmahnung der Kanzkei .rka wegen Upload von Computerspielsoftware erhalten? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit, die Abmahnungen der Kanzlei .rka erhalten haben.