Haben Sie eine Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky erhalten, weil Sie Eintrittskarten für ein Fußballspiel von Borussia Dortmund im Internet angeboten haben sollen? Wie soll man am besten auf eine solche Abmahnung reagieren?
Borussia Dortmund (BVB) Bundesligatickets auf eBay angeboten
Viele Fußball-Fans haben es sicher bereits erlebt – Eintrittskarten für ein wichtiges Fußballspiel sind bereits gekauft und dann stellt sich kurz vor dem Spiel heraus, dass der Käufer am Tag des Spiels verhindert ist. Was liegt näher als das Fußballticket im Internet wieder an den Mann zu bringen? Oftmals erzielen solche online verkauften Karten sogar einen deutlich höheren Preis als beim ursprünglichen Kauf. Die Tickets jedoch zu einem höheren Preis im Internet anzubieten, kann teuer werden: Die Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA lässt die Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky Abmahnungen wegen solcher Ticket-Angebote aussprechen.
abmahnende Kanzlei verweist auf die AGB der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA
Konkret geht es in den aktuellen Abmahnungen der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky um Karten für Bundesligaspiele des BVB, die zu einem höheren als dem Abgabepreis auf eBay, viagogo oder anderen Portalen angeboten wurden.
Konkret werden etwa folgende Vorwürfen erhoben:
- die ATGB wurden nicht abgebildet
- Das Vereinslogo wird ohne Genehmigung abgebildet
- Das Ticket ist zu einem mehr als 10 % höherem Preis als dem Originalpreis angeboten worden
- Das Ticket ist öffentlich bei einer Internet-Versteigerung angeboten worden.
Der Weiterverkauf der Tickets, so die Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky, stelle einen Verstoß gegen die allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA dar, denen der jeweilige Verkäufer beim Erwerb der Karten zugestimmt habe. So sei es u. a. dem jeweiligen Erwerber der Tickets verboten, diese kommerziell zu nutzen. Auch ein Verkauf über Internet-Auktionen schließen die Bedingungen kategorisch aus.
Erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der AGB
Ob sich der BVB vor Gericht gerade gegenüber Privatpersonen erfolgreich auf seine AGB berufe könnte, erscheint aus verschiedenen Gründen mehr als zweifelhaft. Dass z. B. Privatpersonen Tickets durchaus weiterverkaufen dürfen, unabhängig davon ob dies in den AGB verboten ist oder nicht, hat bereits der BGH (Urteil vom 11.09.2008, Az. I ZR 74/96) festgestellt. Der pauschale Ausschluss der Möglichkeit des Weiterverkaufs in Internet-Auktionen ist somit mehr als fragwürdig. Für gewerbliche Weiterverkäufer ist das Risiko hingegen deutlich höher. Die Abgrenzung, ob ein Weiterverkäufer auf eBay noch als Privatverkäufer oder bereits als gewerblicher Verkäufer abzusehen ist, muss jeweils im Einzelfall entschieden werden. Die Rechtsprechung zu dieser Frage ist alles andere als einheitlich.
Wie reagiert man am besten auf eine solche Abmahnung?
Sollten auch Sie eine solche Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky erhalten haben, so ist davon abzuraten, sich direkt mit der abmahnenden Kanzlei in Verbindung zu setzen. Vielmehr sollten Sie sich vorher beraten lassen, ob die gegen Sie erhobenen Forderungen zu Recht geltend gemacht werden, ob Sie also überhaupt eine Unterlassungserklärung abgeben, geschweige denn Zahlungen an die Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA leisten müssen. In vielen Fällen bestehen realistische Aussichten, sich erfolgreich gegen die Abmahnungen zur Wehr zu setzen.
Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit vielen Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Medien-, Wettbewerbs- und Veranstaltungsrechts. Haben auch Sie von der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky eine Abmahnung wegen des Weiterverkaufs von Fußballkarten im Internet erhalten. Oder sind Sie von dieser Kanzlei im Namen der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA verklagt worden? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um an unserer langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich teilzuhaben. Wir beraten Sie gerne. Schreiben Sie uns eine E-Mail (kontakt@das-gruene-recht.de) oder rufen Sie uns an (Tel.: 0211 – 54 20 04 – 64). Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.