Darf eine Zeitschrift unter dem Titel „MIRA“ erscheinen, wenn ein Dritter für die Warenklasse „Druckereierzeugnisse“ bereits eine gleichlautende Marke angemeldet hat? Das OLG Hamburg (Urteil vom 12.06.2016, Az. 3 U 129/14) hatte über diese Frage zu entscheiden und stellte darauf ab, wie der Markenrechtsinhaber seine Marke selbst tatsächlich nutzt.