Darf ein Betroffener sich dagegen wehren, dass ein Beitrag, in dem er namentlich erwähnt ist, noch Jahre später in einem Internet-Archiv öffentlich abrufbar ist und unter Eingabe seines Namens in Schmaschinen gefunden werden kann? Das OLG Hamburg (Urteil vom 07.07.2015, Az. 7 U 29/12) hat sich mit dem „Recht auf Vergessen“ im Internet befasst.