Auf Twitter muss man sich kurz fassen: Die dort geposteten Nachrichten sollen eine Länge von 140 Zeichen nicht überschreiten. Doch kann ein solch kurzer Tweet urheberrechtlich geschützt sein? Das LG Bielefeld musste sich dieser Frage stellen.
Auf Twitter muss man sich kurz fassen: Die dort geposteten Nachrichten sollen eine Länge von 140 Zeichen nicht überschreiten. Doch kann ein solch kurzer Tweet urheberrechtlich geschützt sein? Das LG Bielefeld musste sich dieser Frage stellen.