Urteil zum Urheberrecht: Wenn ein Richter eine urheberrechtlichen Auseinandersetzung um Musik-Arrangements auf Basis seiner eigenen musikalischen Sachkenntnis entscheidet, anstatt ein Sachverständigengutachten einzuholen, so ist dies nur zulässig, wenn er tatsächlich über Fachkenntnisse verfügt, die über die normale musikalische Schulbildung hinausgehen.