Das OLG Frankfurt hat klargestellt, dass auch eine Existenzgründerin wissen muss, dass man Bildmaterial aus dem Internet nicht ungeprüft kommerziell verwenden darf. Über diese notwendige Klärung von Urheberrechten muss sie von Vertragspartnern nicht besonders belehrt werden. Welche Auswirkung hatte diese Frage auf den Fortbestand eines Vertrages?