Darf in Berichten über einen Missbrauchsfall das mutmaßliche Opfer auch im Internet namentlich benannt werden, wenn dessen Zustimmung hierzu nicht nachweislich vorliegt? Das LG Düsseldorf (Urteil vom 03.06.2015, Az. 12 O 137/15) hat dies verneint und damit die Rechte von Missbrauchsopfern bei der Berichterstattung über sexuellen Missbrauch gestärkt.
Recht auf Vergessen: OLG Hamburg nimmt auch Web-Archive in die Pflicht
Darf ein Betroffener sich dagegen wehren, dass ein Beitrag, in dem er namentlich erwähnt ist, noch Jahre später in einem Internet-Archiv öffentlich abrufbar ist und unter Eingabe seines Namens in Schmaschinen gefunden werden kann? Das OLG Hamburg (Urteil vom 07.07.2015, Az. 7 U 29/12) hat sich mit dem „Recht auf Vergessen“ im Internet befasst.