Wer sich an seiner Haustür von Vertretern Abzüge von Luftbildaufnahmen seines Hauses aufschwatzen lässt, dem steht in der Regel ein Widerrufsrecht zu, auch wenn die Abzüge auf Bestellung erst noch hergestellt werden müssen. Das OLG bestätigte ein Urteil gegen die S.P. Luftbild GmbH aus Dattenberg, die das Widerrufsrecht in diesen Fällen künftig nicht mehr ausschließen…