Das Landgericht Ravensburg hat entschieden, dass eine Brauerei ihre alkoholischen Bierprodukte in der Werbung nicht mit dem Wort „bekömmlich“ anpreisen darf. Der Begriff „bekömmlich“ verharmlose die Gefahren des Trinkens und des Alkohols und suggeriere irreführend, durch den Konsum der beworbenen Produkte ließe sich eine Verbesserung des Gesundheitszustandes erzielen.