Facebook verbietet seinen Nutzern in seinen Bedingungen, auf der Plattform unter Pseudonymen aufzutreten. Viele Nutzer sehen in dieser Klarnamenpflicht eine Gefahr für die Meinungsfreiheit und halten die Bedingungen für unwirksam. Der BGH hat nun zwei Fälle aus 2018 entschieden. Was bedeuten die Urteile für die Nutzer?