Urteil des LG Düsseldorf vom 05.06.2024 Az. 12 O 155/21 (Volltext), nicht rechtskräftig (Stand: 15.06.2024) Leitsätze (nicht amtlich): 1. Nach der ungewollten Veröffentlichung von Video- und Bildmaterial, welches die betroffene Person nackt und bei der Vornahme sexueller Handlungen zeigt, kann eine Geldentschädigung beansprucht werden. Deren Höhe kann u. a. davon abhängen, wie lange auf dem…