Wie hoch soll die Geldentschädigung sein, die ein Täter zahlen soll, nachdem er ein Intimfoto, welches die Ex-Freundin beim Oralverkehr zeigt, gegen deren Willen im Internet veröffentlicht hat? Das OLG Hamm hat nun in einem Berufungsverfahren das dem Opfer zugesprochene „Schmerzensgeld“ von 20.000 € auf 7.000 € reduziert.