Das OLG München hat bestätigt, dass Amazon im Check-Out vor Kaufabschluss alle wesentlichen Warenmerkmale noch einmal explizit aufführen muss. Eine Verlinkung zur Produktbeschreibung ist nicht ausreichend.
Das OLG München hat bestätigt, dass Amazon im Check-Out vor Kaufabschluss alle wesentlichen Warenmerkmale noch einmal explizit aufführen muss. Eine Verlinkung zur Produktbeschreibung ist nicht ausreichend.