Die Puppe „My Friend Cayla“ verfügt über ein Mikrofon und kann per Funk und Internet-Verbindung mit dem Kind „kommunizieren“. Nun wurde die Puppe von der Bundesnetzagentur als „versteckte Sendeanlage“ verboten. Sogar der Besitz ist demnach strafbar. Wie sollen sich die Käufer dieser Puppen oder anderer vernetzter Spielzeuge nun verhalten?
Bundesnetzagentur verfolgt Vertrieb von Funk Spionagekameras
Die Bundesnetzagentur ermittelt verstärkt gegen Anbieter aber auch gegen Käufer von Spionagekameras, die in Alltagsgegenständen verborgen sind und Bilder per WLAN übertragen können. Doch verstoßen die Produkte tatsächlich alle gegen gesetzliche Vorschriften?