Das LG Offenburg hat entschieden, dass ein unter dem Slogan „MAKE BORIS R!CH AGAIN“ veröffentlichter TV-Beitrag des Comedian Oliver Pocher keine Persönlichkeitsrechte von Boris Becker verletzte.
Das LG Offenburg hat entschieden, dass ein unter dem Slogan „MAKE BORIS R!CH AGAIN“ veröffentlichter TV-Beitrag des Comedian Oliver Pocher keine Persönlichkeitsrechte von Boris Becker verletzte.