Das LG Traunstein hat entschieden, dass ein Websiten Betreiber auch für rechtswidrige Inhalte (hier: falsche Sterne-Bewertung eines Hotels) haftet, die er im Wege eines Inline-Link in seine eigenen Website eingebettet hat. Jedenfalls dann, wenn er sich diese zueigen macht. Dieses Urteil kann weitreichende Folgen nicht nur für die Reisebranche haben.
Haftung eines Websitenbetreibers für via Inline-Link eingebette Inhalte (hier: falsche Angaben zu einer Sterne-Bewertung)
Endurteil des LG Traunstein vom 30.3.2023, Az. 1 HK O 2790/22 (Volltext) Tenor: Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00 und, falls dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken am Geschäftsführer, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr selbst…